Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ambossa GmbH · Version 2.0 · Stand: Februar 2026

1. Geltungsbereich

(1) Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Ambossa GmbH, Clever-Straße 34, 50668 Köln, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 125987 (nachfolgend „Anbieter" oder „Ambossa") und dem gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde") in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Gewerbliche Nutzung – B2B

Der Anbieter bietet seine Software und Dienstleistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland an. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung oder dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements bestätigt der Kunde, dass er die Leistungen des Anbieters ausschließlich für gewerbliche Zwecke nutzt. Der Kunde sichert weiter zu, zur Vertretung des von ihm angemeldeten Unternehmens berechtigt zu sein. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet der Unterzeichnende persönlich für alle aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen.

(3) Vorrang dieser AGB

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

Die Anwendung der Vorschriften des § 312i Abs. 1 Nr. 1–3 BGB (Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt ausschließlich im B2B-Verhältnis zwischen Unternehmern i.S.d. § 14 BGB.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Software-as-a-Service (SaaS)

Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung einer cloudbasierten ERP-/CRM-Software für Handwerksbetriebe im Bau- und Ausbaugewerbe (nachfolgend „Software") durch den Anbieter als internetbasierte Anwendung (Software-as-a-Service) sowie als mobile App. Der Kunde erhält dadurch die Möglichkeit, die Funktionalitäten der Software während der Vertragslaufzeit im vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Funktionsumfang

Die Software ermöglicht es Handwerksbetrieben, betriebliche Abläufe digital zu organisieren und zu automatisieren. Zu den verfügbaren Modulen gehören unter anderem:

  • Dashboard (Kennzahlenübersicht)
  • Kundenverwaltung (CRM)
  • Angebots- und Rechnungserstellung
  • Mahnwesen und Zahlungsüberwachung
  • Stammdatenverwaltung
  • Terminplanung und Kalender
  • Mitarbeiter- und Projektplanung
  • Lagerverwaltung
  • KI-gestützter Copilot zur Prozessoptimierung und Texterstellung

Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters (www.ambossa.app) bzw. den Produktinformationen zum gewählten Tarif.

(3) Technische Bereitstellung

Die Software wird durch den Anbieter auf sicheren Servern (bzw. durch beauftragte Hosting-Dienstleister) betrieben und dem Kunden über das Internet zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Überlassung der Software in physischer Form (z.B. auf Datenträgern) besteht nicht. Der Zugriff erfolgt über einen aktuellen Webbrowser oder die bereitgestellte mobile Applikation. Für die Nutzung der Software benötigt der Kunde:

  • Eine eigene Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite
  • Geeignete Endgeräte (PC, Tablet, Smartphone)
  • Aktuelle Systemumgebung (aktuelles Betriebssystem, unterstützte Browser)

Die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung und der notwendigen Systemumgebung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Dem Kunden ist bekannt, dass die Datenübertragung im Internet nach dem Stand der Technik Risiken birgt und zeitweilige Unterbrechungen oder Fehler nicht ausgeschlossen werden können. Der Anbieter übernimmt insoweit keine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Software, soweit nicht in § 9 Abs. 4 abweichend geregelt.

(4) Weiterentwicklung und Leistungsänderungen

Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, anzupassen oder funktional zu verändern, soweit dies dem technischen Fortschritt, der Sicherheit, der Optimierung der Nutzererfahrung oder regulatorischen Anforderungen dient. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, Funktionen technisch oder gestalterisch zu ändern, zusammenzuführen oder zu ersetzen, neue Funktionen einzuführen, Drittanbieter-Integrationen anzupassen oder auszutauschen sowie Sicherheitsmaßnahmen zu erweitern. Ein Anspruch des Kunden auf Beibehaltung bestimmter einzelner Funktionen, Integrationen oder Versionen besteht nicht, sofern der vertraglich vereinbarte Kernleistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt. Führt eine Änderung zu einer erheblichen und objektiv nachweisbaren Einschränkung der vertraglich vereinbarten Hauptfunktionen, wird der Anbieter den Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten informieren. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.

(5) Nutzerbeschränkung und Tarifbindung

Die Software darf vom Kunden ausschließlich im Umfang der gebuchten Nutzeranzahl genutzt werden. Ein Nutzer im Sinne dieser AGB ist jeweils eine berechtigte natürliche Person (z.B. ein Mitarbeiter des Kunden), die durch ein vom Anbieter bereitgestelltes Benutzerkonto auf die Software zugreifen darf. Der Kunde darf nur die vertraglich vereinbarte Anzahl von Nutzern einsetzen und muss bei Bedarf einen Tarifwechsel (Upgrade) vornehmen, wenn zusätzliche Benutzer Zugriff erhalten sollen. Es ist dem Kunden untersagt, technische oder organisatorische Vorkehrungen zu umgehen, um mehr Nutzer als vereinbart Zugang zur Software zu gewähren (z.B. durch gemeinsame Nutzung eines Logins durch mehrere Personen). Der Anbieter kann den Zugang zur Software vorübergehend sperren oder beschränken, falls der Kunde die zulässige Nutzerzahl überschreitet, bis ein entsprechendes Upgrade erfolgt ist.

3. Registrierung, Vertragsschluss und Testphase

(1) Registrierung

Die Nutzung der Software setzt eine Registrierung des Kunden voraus. Durch die Registrierung (Erstellen eines Kundenkontos) kommt zunächst ein Vertrag über die kostenlose Testphase zwischen Anbieter und Kunde auf Basis dieser AGB zustande. Im Rahmen der Registrierung muss der Kunde wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Firma (inklusive Firmenname, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse etc.) machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten keinen Zugang zur Software zu ermöglichen.

(2) Kostenlose Testphase (7 Tage)

Jeder Neukunde kann die Software zunächst im Rahmen einer kostenlosen Testphase von 7 Kalendertagen mit vollem Funktionsumfang ausprobieren. Die Testphase beginnt mit der Registrierung und Freischaltung des Testzugangs durch den Anbieter.

Automatische Umwandlung in Freemium-Konto

Nach Ablauf der 7-tägigen Testphase wird der Testzugang automatisch in ein kostenloses Freemium-Konto (1 Nutzer) umgewandelt, sofern der Kunde nicht:

  • vor Ablauf der Testphase seinen Account löscht, oder
  • vor Ablauf der Testphase ein kostenpflichtiges Abonnement bucht.

Durch die Registrierung stimmt der Kunde dieser automatischen Umwandlung ausdrücklich zu. Der Kunde kann sein Freemium-Konto jederzeit gemäß § 5 Abs. 1 kündigen.

(3) Vertragsschluss über kostenpflichtige Tarife

Der Kunde hat die Möglichkeit, aus verschiedenen Tarifen zu wählen:

  • Freemium: Kostenloser Tarif für 1 Nutzer, jederzeit kündbar
  • Basis: Kostenpflichtiger Tarif für 1 Nutzer
  • Meister: Kostenpflichtiger Tarif für bis zu 2 Nutzer

Die kostenpflichtigen Tarife werden als Abonnement mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten angeboten (siehe § 5). Um ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen, muss der Kunde im Bestellprozess die gewünschten Tarifoptionen auswählen. Vor Abschluss der Bestellung werden dem Kunden der Leistungsumfang, die Vertragslaufzeit und die aktuellen Preise des gewählten Tarifs sowie die Zahlungsbedingungen angezeigt. Der Vertrag über den gewählten kostenpflichtigen Tarif kommt zustande, wenn der Kunde durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen" oder vergleichbarer eindeutiger Formulierungen das Angebot annimmt und der Anbieter dies durch Bestätigungs-E-Mail oder Freischaltung des Zugangs zum gebuchten Tarif bestätigt.

(4) Kein verbindliches Angebot durch Webseitendarstellung

Die Präsentation der Software, der Tarife oder Funktionen auf der Website des Anbieters stellt noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits eine Auswahl zu tätigen. Der Anbieter kann den Vertragsabschluss im Einzelfall ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(5) Elektronische Kommunikation

Der Kunde stimmt zu, dass vertragliche Informationen und Rechnungen elektronisch übermittelt werden. Rechnungen und Vertragsbestätigungen stellt der Anbieter in der Regel per E-Mail oder im Kundenkonto zum Download bereit. Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse zu hinterlegen und diese sowie das Kundenkonto regelmäßig auf neue Mitteilungen des Anbieters zu überprüfen.

(6) Verzicht auf Widerrufsrecht

Dem Kunden steht durch seine Rolle als Unternehmer kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel (Internet) geschlossen werden zu. Dies gilt auch für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge im Sinne des § 312b BGB, sofern der Kunde Unternehmer ist.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Abrechnung

(1) Preise

Die aktuellen Preise und Tarife für die Nutzung der Software (Abonnementgebühren) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters bzw. den Angaben auf der Website des Anbieters unter www.ambossa.app/preise. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).

(2) Zahlungsarten

Der Anbieter bietet folgende Zahlungsmethoden an: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal. Der Kunde wählt im Bestellprozess eine der angebotenen Zahlungsarten aus und erteilt dem Anbieter gegebenenfalls die erforderlichen Zahlungsmandate.

SEPA-Lastschrift

Bei Wahl der SEPA-Lastschrift ermächtigt der Kunde den Anbieter durch Übermittlung seiner Bankverbindung (insbesondere IBAN/BIC), die fälligen Beträge von dem angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Der Kunde wird dem Anbieter ein schriftliches SEPA-Basislastschriftmandat erteilen und dafür sorgen, dass sein Konto die erforderliche Deckung aufweist.

Kreditkarte und PayPal

Bei Zahlung per Kreditkarte oder PayPal autorisiert der Kunde den Anbieter ausdrücklich, die fälligen Beträge über den entsprechenden Zahlungsdienstleister einzuziehen. Bei Zahlung via PayPal gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen von PayPal.

(3) Abrechnung und Fälligkeit

Die Abrechnung der Abonnementgebühren erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, jährlich im Voraus, sofern nicht ausdrücklich monatliche Abrechnung vereinbart wurde. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag der Bereitstellung des gebuchten Tarifs (Vertragsbeginn) und endet nach Ablauf der Laufzeit. Etwaige Einrichtungsgebühren oder einmalige Kosten werden mit Vertragsschluss sofort fällig.

(4) Automatische Verlängerung und Preisanpassungen

Ein kostenpflichtiges Abonnement verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate, sofern es nicht fristgerecht gemäß § 5 Abs. 2 gekündigt wird. Die Abonnementgebühr für die Verlängerungsperiode wird zu Beginn der neuen Vertragslaufzeit fällig.

Preisanpassungen

Der Anbieter ist berechtigt, Preisänderungen für die Verlängerungsperiode in angemessenem Umfang vorzunehmen, insbesondere wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern, die Kosten für Personal, Hosting, Lizenzen oder sonstige Betriebskosten des Anbieters erheblich steigen oder der Funktionsumfang der Software wesentlich erweitert wird. Preiserhöhungen sind auf angemessene und zumutbare Anpassungen beschränkt. Der Anbieter wird den Kunden über Preisänderungen mindestens sechs Wochen vor Beginn der Verlängerungsperiode per E-Mail informieren.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung das Recht zu, das Abonnement zum Ende der laufenden Vertragsperiode außerordentlich zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht und nutzt die Software nach Wirksamwerden der Preisänderung weiter, gilt dies als Zustimmung zur Fortsetzung des Vertrags zu den neuen Konditionen.

(5) Keine Barzahlung, kein Scheck

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abonnementgebühren in bar oder per Scheck zu begleichen. Der Anbieter behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen, sofern hierfür berechtigte Gründe vorliegen.

(6) Rücklastschriften und Bearbeitungsgebühren

Sollte eine SEPA-Lastschrift vom Konto des Kunden nicht eingelöst werden können oder eine Kreditkartenzahlung rückgängig gemacht werden (z.B. mangels Deckung oder aufgrund falscher Angaben), hat der Kunde dem Anbieter die dadurch entstehenden Bankgebühren zu erstatten. Zusätzlich kann der Anbieter für den Aufwand einer Rücklastschrift eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zzgl. USt. pro Vorfall berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(7) Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern) zu verlangen. Weiterhin behält sich der Anbieter vor, bei ausbleibender Zahlung nach erfolgter Mahnung den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt von einer solchen Sperrung unberührt. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bei Zahlungsverzug (z.B. Schadensersatz, Inkassokosten) bleiben vorbehalten.

5. Vertragslaufzeit, Kündigung und Beendigung des Vertrags

(1) Vertragslaufzeiten der Tarife

Freemium-Tarif: Der Freemium-Tarif läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Löschen des Accounts oder schriftliche Kündigungserklärung beendet werden. Kostenpflichtige Tarife: Die kostenpflichtigen Tarife haben jeweils eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten (ein Jahr), beginnend mit dem Vertragsbeginn gemäß § 4 Abs. 3.

(2) Ordentliche Kündigung

Der Kunde kann kostenpflichtige Jahresabonnements mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Wird diese Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag gemäß § 4 Abs. 4 automatisch um weitere 12 Monate. Auch der Anbieter kann ein Abonnement unter Einhaltung der gleichen Frist zum Laufzeitende kündigen.

Form der Kündigung

Kündigungen müssen in Textform erfolgen, z.B.:

Aus der Kündigungserklärung müssen hervorgehen:

  • der vollständige Name bzw. Firmenname des Kunden,
  • die zum Account registrierte E-Mail-Adresse,
  • bei schriftlicher Kündigung per Post: eine Unterschrift des vertretungsberechtigten Ansprechpartners.

Bei Kündigung per E-Mail muss diese aus der im Kundenkonto hinterlegten Administrator-E-Mail-Adresse des Kunden versandt werden, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Kündigung unverzüglich per E-Mail und teilt dem Kunden das Vertragsende mit.

(3) Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde in schwerwiegender Weise gegen diese AGB verstößt (z.B. unbefugte Weitergabe der Software an Dritte, Verletzung von Urheberrechten des Anbieters, Verstoß gegen Datenschutzvorschriften oder sonstige erhebliche Rechtsverstöße bei der Nutzung der Software) und der Kunde diesen Verstoß auch nach schriftlicher Aufforderung nicht unverzüglich abstellt. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch den Anbieter aus vom Kunden zu vertretenden Gründen ist der Anbieter berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

(4) Folgen der Vertragsbeendigung

Nach Beendigung des Vertrags (gleich aus welchem Rechtsgrund) wird das Kundenkonto zum Ablauf der Vertragslaufzeit deaktiviert. Ab diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf die in der Software gespeicherten Daten. Der Kunde ist daher verpflichtet, rechtzeitig vor Vertragsende eigenverantwortlich alle benötigten Daten aus der Software zu exportieren oder zu sichern. Auf Verlangen stellt der Anbieter dem Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende die vom Kunden in der Software hinterlegten eigenen Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format (z.B. CSV, JSON, PDF) zur Verfügung, sofern der Kunde nicht bereits die Exportmöglichkeiten genutzt hat.

(5) Löschung und Rückgabe von Kundendaten

Nach Beendigung des Vertrags wird der Anbieter personenbezogene Daten, die er im Auftrag des Kunden verarbeitet hat, nach Wahl des Kunden entweder in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format herausgeben oder datenschutzgerecht löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Maßgeblich sind insoweit die Regelungen des zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV). Soweit Daten in Sicherungskopien (Backups) enthalten sind, werden diese gesperrt und nicht produktiv weiterverarbeitet.

6. Nutzungsrechte an der Software und Beschränkungen

(1) Einräumung von Nutzungsrechten

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit das einfache (nicht ausschließliche), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, auf die Software zuzugreifen und diese im vereinbarten Umfang für die internen Geschäftszwecke seines Unternehmens zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf das Unternehmen des Kunden sowie die vereinbarte Anzahl an Nutzern (Benutzerlizenzen) beschränkt. Eine Nutzung der Software über diesen Umfang hinaus ist unzulässig.

(2) Urheberrechte und geistiges Eigentum

Alle Rechte an der Software und den zugrundeliegenden technischen und geistigen Konzepten (einschließlich aller Texte, Grafiken, Benutzeroberflächen, Marken, Logos, Quellcodes, Algorithmen und Dokumentationen) liegen ausschließlich beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Dem Kunden werden keinerlei Eigentumsrechte an der Software übertragen. Der Kunde erhält lediglich die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Nutzungsrechte.

(3) Verbotene Handlungen

Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:

  • die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten oder öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies nicht zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist;
  • Änderungen, Bearbeitungen, Rückentwicklungen (Reverse Engineering), Dekompilierung oder Disassemblierung der Software vorzunehmen;
  • Dritten unberechtigten Zugang zur Software zu verschaffen oder die Software für Dritte zu verwenden;
  • Schutzmechanismen oder Zugangsbeschränkungen der Software zu umgehen oder zu entfernen.

(4) Rechte an vom Kunden erstellten Inhalten

Kundendaten und -inhalte: Der Kunde behält alle Rechte an den Inhalten, die er mittels der Software erstellt oder verwaltet (z.B. Angebote, Rechnungen, Kundendaten, Projektdokumente). KI-generierte Inhalte: Der Kunde erhält alle Rechte an Inhalten, die durch Nutzung der KI-gestützten Funktionen der Software (z.B. KI-Copilot) erstellt werden. Der Anbieter erhebt keine Rechte an solchen KI-generierten Inhalten. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor Verwendung zu prüfen. Der Anbieter haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten oder rechtliche Probleme, die durch KI-generierte Inhalte entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters. Der Anbieter behält sich das Recht vor, anonymisierte KI-Trainingsdaten ohne Personenbezug oder Unternehmensbezug zu nutzen, um die Software und ihre KI-Funktionen zu verbessern.

(5) Open-Source-Software und Drittsoftware

Soweit der Anbieter Open-Source-Software oder Software Dritter innerhalb seiner Leistung einsetzt, wird er dies in der Dokumentation oder im System kenntlich machen.

(6) Verstoß gegen Nutzungsbedingungen

Verletzt der Kunde die vorstehenden Nutzungsbestimmungen erheblich, kann der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Abmahnung den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend sperren. Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen (siehe § 5 Abs. 3).

7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Mitwirkungspflichten

Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringen, die für die Bereitstellung und Nutzung der Software durch den Anbieter nötig sind. Dazu gehört insbesondere, dass der Kunde dem Anbieter alle notwendigen Informationen wahrheitsgemäß zur Verfügung stellt, Änderungen relevanter Daten unverzüglich mitteilt und bei der Fehlerdiagnose oder -behebung in zumutbarem Umfang mitwirkt.

(2) Sorgfalt bei Zugangsdaten

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeordneten Zugangsdaten (Logins, Passwörter etc.) sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Sobald dem Kunden Anzeichen dafür bekannt werden, dass Unbefugte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben oder einen Account des Kunden missbrauchen, muss er den Anbieter unverzüglich informieren.

(3) Nutzung im Einklang mit dem Gesetz

Der Kunde darf die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere, keine rechtswidrigen Inhalte zu übermitteln, die Software nicht zur Durchführung rechtswidriger Handlungen zu verwenden und die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Der Versand unaufgeforderter Werbe-E-Mails (Spam) über das System ist untersagt.

(4) Datenschutz und Einwilligungen

Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten über Dritte (etwa Endkunden oder Mitarbeiter) erhebt, verarbeitet oder nutzt, versichert er, dass er hierzu gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG) berechtigt ist und die Informationspflichten gegenüber Betroffenen erfüllt. Der Kunde wird keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO in die Software eingeben.

(5) Dateneingaben und Datensicherung

Der Kunde ist für die Inhalte, die er mit Hilfe der Software verwaltet oder erstellt, selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich, keine Daten mit Schadcode einzubringen und in eigener Verantwortung regelmäßig Sicherheitskopien wichtiger Daten anzufertigen bzw. Exportfunktionen der Software zu nutzen.

(6) Systemvoraussetzungen prüfen

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass seine Hard- und Software einschließlich internetfähiger Endgeräte den aktuellen Systemanforderungen für die Nutzung der Software entsprechen.

(7) Schadensminderungspflicht

Im Falle einer Störung der Software oder des Verdachts einer Sicherheitsverletzung wird der Kunde nach besten Kräften an der Aufklärung und Schadensminderung mitwirken.

(8) Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Kunden resultieren, sofern der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde übernimmt in diesem Umfang auch die dem Anbieter entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten nach RVG.

8. Datenschutz und Datenverarbeitung

(1) Anwendbare Datenschutzbestimmungen

Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters enthalten.

(2) Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Soweit der Kunde mittels der Software personenbezogene Daten seiner Endkunden, Mitarbeiter oder anderer Betroffener eingibt und speichert, handelt der Anbieter hinsichtlich dieser Daten als Auftragsverarbeiter für den Kunden. Zur Regelung der Rechte und Pflichten stellt der Anbieter dem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO bereit. Der Kunde muss dem AVV im Rahmen des Signup-Prozesses ausdrücklich zustimmen, bevor er die Software produktiv nutzen kann.

(3) Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde bleibt im Rahmen der Auftragsverarbeitung verantwortliche Stelle im datenschutzrechtlichen Sinne (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Er ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung eine gültige Rechtsgrundlage hat und den Informationspflichten gegenüber den Betroffenen nachgekommen wird.

(4) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Der Anbieter gewährleistet angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten (Art. 32 DSGVO), u.a. Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Backup-Verfahren, Maßnahmen zur Datenintegrität, Sicherheitsmonitoring sowie Pseudonymisierung und Datenminimierung.

(5) Eingebundene Dienste und Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Unterauftragsverarbeiter einsetzt (z.B. Hosting-Partner, E-Mail-Dienstleister, Payment-Dienstleister, KI-Service-Provider). Eine aktuelle Liste ist in der Datenschutzerklärung enthalten.

(6) Vertraulichkeit und Schulung

Der Anbieter verpflichtet alle Personen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, auf die Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und schult sie in angemessenem Umfang.

(7) Rechte der Betroffenen

Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit).

(8) Datensicherheit und Meldepflichten

Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über bekannt gewordene Datenschutzvorfälle und unterstützt ihn bei Meldungen an Aufsichtsbehörden (Art. 33 DSGVO) oder Benachrichtigungen der Betroffenen (Art. 34 DSGVO).

(9) Löschung und Rückgabe nach Auftragsende

Nach Vertragsende wird der Anbieter alle personenbezogenen Daten, die er im Auftrag des Kunden verarbeitet hat, gemäß § 5 Abs. 5 löschen bzw. nach Wahl des Kunden herausgeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(10) Anonymisierte Nutzungsdaten zu Optimierungszwecken

Der Anbieter ist berechtigt, auf Basis seines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), anonymisierte, aggregierte oder statistische Daten, die aus der Nutzung der Software gewonnen werden, auch über das Vertragsende hinaus zu analysieren und zu verwenden.

(11) Auskunftsrechte des Kunden

Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Anbieter Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO) sowie Berichtigung, Löschung, Sperrung oder Datenübertragbarkeit zu verlangen. Weitere Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.

9. Gewährleistung und Verfügbarkeit

(1) Gewährleistungsumfang

Der Anbieter gewährleistet, dass die Software die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollkommen fehlerfrei zu entwickeln. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit stellt keinen Mangel dar.

(2) Mängelmeldung

Der Kunde ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel oder Störungen der Software dem Anbieter gegenüber unverzüglich anzuzeigen und dabei eine möglichst detaillierte Beschreibung des Problems bereitzustellen (Beschreibung, Reproduktionsschritte, Screenshots, betroffene Funktion und Tarif).

(3) Updates und Wartung

Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Update der Software oder konkrete Fehlerbehebungsmaßnahmen.

(4) Verfügbarkeit der Software (SLA)

Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit von mindestens 99,0% im Jahresmittel, ausgenommen planbare Wartungsfenster und Zeiten höherer Gewalt oder sonstiger Umstände außerhalb seines Einflussbereichs. Dauert eine solche Leistungsstörung länger als 60 Tage ununterbrochen an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(5) Gewährleistungsausschluss in bestimmten Fällen

Keine Gewährleistung besteht für Störungen, die durch Verstöße des Kunden gegen Mitwirkungspflichten oder Nutzungsvorgaben verursacht wurden (z.B. nicht unterstützte Browser-Version, eigenmächtige Änderungen, fehlerhafte Eingaben, unzureichende Internetverbindung).

(6) Rechtsmängel

Sollte ein Dritter berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Software geltend machen, wird der Anbieter nach eigener Wahl das Recht zur Nutzung verschaffen, die Software schutzrechtsfrei gestalten oder durch eine gleichwertige Alternative ersetzen.

(7) Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Bereitstellung der jeweiligen Software-Version bzw. ab Kenntnis vom Mangel. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Haftungsbeschränkung

(1) Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Der Anbieter haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

(2) Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei Kardinalpflichten

Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist pro Schadensfall begrenzt auf den Betrag der jährlichen Abonnementgebühr des Kunden.

(3) Haftungsausschluss im Übrigen

Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Anbieter nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend haftet. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden sowie Datenverluste, die durch unzureichende Datensicherung des Kunden verursacht wurden.

(4) Produkthaftung und Garantien

Die Haftungsbeschränkungen dieses § 10 gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch den Anbieter sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Haftung für Erfüllungsgehilfen

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

11. Vertraulichkeit

(1) Vertrauliche Informationen

Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Dazu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten, Geschäftsstrategien, Finanzinformationen, Technologie, Software, Quellcode, Algorithmen sowie im Kundenkonto gespeicherte Daten und Dokumente.

(2) Ausnahmen

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, öffentlich zugänglich sind oder unabhängig entwickelt wurden.

(3) Weitergabeverbot

Die vertraulichen Informationen dürfen von der empfangenden Partei nicht an Dritte weitergegeben oder außerhalb des Zwecks dieses Vertrags genutzt werden. Ausgenommen sind Weitergaben an Dritte, die zur Erfüllung des Vertrags notwendig sind (z.B. Unterauftragnehmer, externe Berater), sofern diese einer vergleichbaren Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.

(4) Schutzmaßnahmen

Die Parteien werden angemessene Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen treffen, mindestens in gleichem Umfang, wie sie ihre eigenen vertraulichen Informationen schützen.

(5) Dauer der Vertraulichkeit

Für allgemeine vertrauliche Informationen: 3 Jahre nach Vertragsende. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG: unbefristet, solange sie die Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllen.

(6) Verweis auf separate Vertraulichkeitsvereinbarung

Für Pilotnutzer gelten vorrangig die Bedingungen der separaten Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), sofern eine solche geschlossen wurde. Die Bestimmungen dieses § 11 gelten subsidiär.

12. Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch bei Leistungen an Kunden im europäischen Ausland oder sonstigen Ausland findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln. Der Anbieter bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dieser AGB dienen nur dem Verständnis. Bei Unterschieden zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung hat die deutsche Fassung Vorrang.

(4) Änderung dieser AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Über Änderungen wird der Kunde mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen außerordentlich zu kündigen.

(5) Keine Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags (einschließlich dieser AGB) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(6) Aufrechnung und Abtretung

Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen.

(7) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Anhang: Kontaktinformationen

Ambossa GmbH Clever-Straße 34 50668 Köln Deutschland

Website: www.ambossa.app · Handelsregister: HRB 125987, Amtsgericht Köln

Version 2.0 · Stand: Februar 2026 · © 2026 Ambossa GmbH. Alle Rechte vorbehalten.